VERGÜTUNG
Die Frage der Vergütung wird beim ersten Beratungsgespräch geklärt. Für diese ausführliche Erstberatung fallen nach RVG 190 € zzgl. 19 % USt. Gebühren an. Die Kanzlei Götsch legt hierbei großen Wert auf Transparenz in der Kostenfrage, damit es später nicht zu Überraschungen kommt.
Die Kanzlei Götsch bietet mehrere Vergütungsmodelle an:
HONORARPAUSCHALE
Bei Verfahren, in denen Frau Götsch aufgrund ihrer Erfahrung den Aufwand abschätzen kann, wird meist eine Honorarpauschale für jeden Verfahrensabschnitt vereinbart.
RVG
In kleineren Verfahren, die keinen großen Aufwand erfordern, wird über das Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz abgerechnet.
STUNDENHONORAR
Vorteil für Sie:
Sie vergüten tatsächlich nur die aufgewendete Zeit
Kosten sind jederzeit nachvollziehbar
Eine weitere Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Stundenhonorars.
Weitere Fragen können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit Frau Rechtsanwältin Götsch klären.